Die alles·grundlegende Einsicht ist, dass die Spannung,
die notwendig ist, um ein Geschehen anzutreiben, dadurch
entsteht, dass zwei Gegengesetzte miteinander verschränkt sind.
Wenn man um dieses Grundprinzip allen Geschehens weiß, kann
man auch verstehen, wieso man sich so hin- und hergerissen fühlt
zwischen
Freiheit und Selbstbestimmung einerseits und
dem
Sinn seines Handelns andererseits.
Weil es starke Kräfte gibt, die den Sinn unseres Handelns
bestimmen wollen, entsteht ein Gerissensein, das
man auf die Dauer nicht ertragen kann.
Die meisten Menschen verinnerlichen fremden Sinnsetzungen
und halten fest für 'wahr', dass dies das sei, was
sie selbst gewollt hätten.
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Die Entwicklung des Menschen ist gekennzeichnet durch die
Suche nach Selbstbestimmung
Diese Suche hat mit Artikel 1 Satz (1) des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland einen Antwort gefunden,
die allen Menschen die Chance eröffnet, die sie
aber noch nicht wahrzunehmen.
Wenn wir die in diesem Artikel garantierte
Unantastbarkeit der Würde des Menschen
verstehen als das
Recht auf Selbstbestimmung,
dann befinden wir uns im Einklang mit dem
Grundgesetz des Allgeschehens, das überhaupt
erst das Entstehen unseres Universums - und
damit unserer Existenz - möglich gemacht hat.
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Bezeichnend an dieser Situation ist, dass das Grundgesetz
der realen Entwicklung (weit) voraus ist. Die Funktion, die
früher von einem sogenannten
Rat der Weisen wahrgenommen
wurde, haben die
Urheber des Grundgesetzes wahrgenommen.
Diese Funktion wird heute wahrgenommen von
den
Richtern des Bundesverfassungsgerichts.