Demokratie bedeutet, dass die
Betroffenen selbst entscheiden.
Was im Falle des Vertretenwerdens erfordert,
dass man seine Vertreter stetig im Auge behält.
Demokratie erfordert den
Willen einer Mehrheit von Einzelnen
selbst und
miteinander -
zu entscheiden.
Entscheiden erfordert,
die Informationen zu besitzen,
die für ein Entscheiden erforderlich sind.
Miteinander Entscheiden erfordert
Gemeinschaftsformen,
die für ein Miteinander-Entscheiden erforderlich sind.
Weil in einer Demokratie das Miteinander das
Zentrale ist,
steht am Anfang aller Überlegungen die Vereinbarung,
wie man erkennen kann, was
gemeinnützig ist.
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Um entscheiden zu können, ob ein Handeln
gemeinnützig ist,
müssen wir ein
Kriterium haben, um
entscheiden zu können.
Die Menschheit hat bis heute aber
noch nicht herausfinden können, wie man
die
Bedeutung eines Bezeichners
setzen/vereinbaren kann.
Es ist die Freiheit, die wir haben, ein Denkwerk
zu kreieren, zum Beispiel
unsere Sprache.
Um die Bedeutung eines Bezeichners festzulegen zu können,
müssen wir herausgefunden haben,
WOZU das zu Bezeichnende zu verwenden ist.
Es ist die
Wirkung, das was erreicht werden soll,
was als die
Bedeutung eines Bezeichners
gesetzt/vereinbart werden muss.
Mit Hilfe dieser Setzung/Vereinbarung kann dann entschieden
werden, ob ein bestimmtes Handeln - hier:
gemeinnützig ist.
Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Bedeutung festzulegen,
nach der dann entschieden werden kann, ob ein
bestimmtes Handeln gemeinnützig ist.
Die Beliebigkeit der Bedeutung eines Wortes, das als
Bezeichner verwendet werden soll, lässt sich nicht
durch eine Aufzählung von Tatbeständen aufheben.
Es sind Entscheidungskriterien erforderlich, die es der
Rechtsprechung ermöglichen, Entscheidungen zu überprüfen.
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