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Hans-Josef Heck

Die  Evolution unseres  Miteinanders
 
Die Arbeit unseres Verfassungsgerichts  verstehen
 
•   Der  Gordische  Knoten  des  Denkens    

 
Version  0.0.2  -  27.10.-31.10.2021
 
 
Ein offener Brief an   die Philosophie   und   die  Richter° des BVG
 
Sehr geehrter Herr Dr. Voßkuhle,
 
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts,
 
das  Bundesverfassungsgericht  ist wahrscheinlich der größte
 
Entwicklungsschritt,  den die Menschheit zu ihrer
 
Selbstfindung bisher gemacht hat.
 
Für Sie als Richter° ist es eine Selbstverständlichkeit,  dass
 
die Begründung eines Urteils ein  WOZU  erfordert.
 
Juristen sprechen im Geschäftsverkehr von einer
 
'Anspruchsgrundlage'.  Verfassungsrichter
 
beziehen sich auf unser  GrundGesetz.
 
Was der Philosophie  und  den meisten Bürgern nicht bewusst ist,
 
ist,  dass ein  WOZU  erforderlich ist,  um  entscheiden  zu können.
 
Die Philosophie  hat es  bisher  nicht gewagt,  sich mit der
 
Theologie  auseinanderzusetzen.  Sie sitzen beide noch
 
in dem Boot,  aus dem Galilei aussteigen wollte.
 
Weil die Philosophie dies bis heute nicht gewagt hat,  konnte
 
sie sich  weder  zu einer  Wissenschaft  entwickeln  noch zur
 
Grundproblematik des Verstehens  Entscheidendes  beitragen.
 
*  *  *
 
Wir Menschen haben noch nicht erkannt:
 
Die Grundlage der Evolution ist
 
die  Freiheit  des  Sich-Miteinanderverknüpfens
 
Es ist diese  Freiheit eines Sich-Miteinanderverknüpfens,
 
die es möglich gemacht hat,  dass  unser Universum
 
entstehen  und  sich entwickeln  konnte.
 
Diese Freiheit macht Entscheidungen über
 
das  Wie  des  Miteinanders  notwendig.
 
Diese Entscheidungen sind im Laufe unserer Entwicklung
 
immer mit  der Gewalt des Stärkeren  gelöst worden.
 
Was früher  - und auch heute noch -  bedeutete
 
  o   ein Unterwerfen Anderer mit Waffengewalt  oder
 
  o   ein  Willfährig-machen  durch  "Brot und Spiele"
 
Die Exekutive würde auch heute noch gerne die Judikative
 
zu ihrem Werkzeug machen.  Was in den meisten Staaten
 
der Welt auch Realität ist,  kann man als Wunsch auch
 
in unserer Republik beobachten:
 
Die Dokumentation des ZDF
 
https://www.zdf.de/dokumentation/dokumentation-sonstige/auftrag-gerechtigkeit-100.html
 
zeigt auf,  dass dieser Wunsch zu Beginn unserer Republik bestand,
 
zum Beispiel bei  Konrad Adenauer  und  Herbert Wehner  und
 
auch heute noch besteht, zum Beispiel bei   Norbert Lammert,
 
der lange,  von 2005 bis 2017,  Präsident des Bundestages war.
 
Als sachhaltig erscheint sein Argument,  dass Weiterentwicklungen
 
des Grundgesetzes  Sache des Gesetzgebers seien:
 
Es klingt funktional/sinnvoll,  wenn man argumentiert,
 
dass alle Macht vom Volke ausgeht  und  das Volk
 
seine Macht auf das Parlament übertragen habe.
 
Nur:
 
  o   Das Volk ist bis heute nicht  selbstbestimmt  aufgewachsen,
hat also in seiner Mehrheit nicht gelernt, 
 
selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
 
  o   Die "Spielregeln",  die sich die Gesellschaften -weltweit-
geschaffen haben,  funktionieren nach dem
 
Prinzip von "Brot und Spiele".
 
  o   Der Einfluss der Lobbyisten auf die Legislative,
die Abgeordneten des Volkes,  ist übermächtig.
 
  o   Ein Abgrenzen der Funktionalitäten
 
  o   in  Legislative,  Judikative  und  Exekutive,  oder
 
  o   in  Wissenschaft  und  Handeln
 
ist nicht wirklich möglich.
 
  o   Die Fortentwicklung des Rechts des Miteinanders
muss geschützt werden vor
 
  o   demagogischen Angriffen auf die Freiheit des Einzelnen
 
  o   und  vor einer Verlagerung von
Entscheidungsbefugnissen  und  Verfügungsrechten.
 
Dies können  Parlamente  nicht  leisten.  Von einer real-
 
gesellschaftlichen Demokratie sind wir noch weit entfernt :::
 
*  *  *
 
Die  erste  Erkenntnis ist die Einsicht,  dass echte Demokratie
 
eine breite Gewaltenteilung erforderlich macht.
 
Und dazu gehört auch,  dass jene,  die  die
 
Sachkunde  und  die Lebenserfahrung  besitzen,
 
die Regeln des Miteinanders fortentwickeln und zwar
 
auf der Basis  der  realgegebenen  Freiheit  jedes  Einzelnen.
 
Die  zweite  Erkenntnis ist die Einsicht,  dass echte Demokratie nur
 
entstehen kann,  wenn die Heranwachsenden in Selbstbestimmung
 
aufwachsen und so zu  entscheidungsfähigen und selbstbestimmten
 
Einzelnen  einer Mehrheit von Einzelnen  werden.
 
Und die  dritte  grundlegende Erkenntnis ist,  dass jene,
 
die übergeordneten Regeln des Miteinanders verfassen,  nicht
 
mit-entscheiden dürfen,  wenn sie  von den Regeln  betroffen sind.
 
*  *  *
 
Wir Menschen haben noch große Probleme,  das Geschehen,
 
in dem wir leben,  zu verstehen.
 
Dies wird besonders deutlich in der Rede von Norbert Lammert im
 
Festakt zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes 2014 im Bundestag:
 
Lammert wirft die Frage auf,  welche Institution zuständig sei
 
für Fragestellungen,  die sich im Grundgesetz "gar nicht
 
finden lassen", sondern vom BVG  "hineingelesen"  werden.
 
Diese Art der Formulierung macht deutlich,  dass Lammert
 
als Präsident des Bundestages der Auffassung ist,  dass  der
 
Bundestag für die "schöpferische" Fortentwicklung des
 
Grundgesetzes zuständig sein solle.
 
Lammert spricht von einer  Überschreitung  der
 
selbst-gesetzten Grenzen des BundesVerfassungsGerichts
.
 
Quelle: Minute 38 in oben genannter Dokumentation des ZDFs
 
Was uns Menschen noch nicht wirklich bewusst geworden ist, ist,
 
dass  unser Handeln  und  unser MiteinanderLeben erfordert,
 
ein WOZU zu SETZEN,  von dem wir die Kriterien für
 
unser Entscheiden herleiten können.
 
Das WOZU ist die Organisationsweise unseres Universums.
 
Ein Unterscheiden der Geschehen  in Geschehen von  politischer
 
und  nicht- politischer  Natur,  wie Lammert sie vornimmt,
 
gibt es genauso wenig wie ein Unterscheiden
 
in politisch und wissenschaftlich.
 
Alles Geschehen im Universum bildet ein  geschlossenes  und
 
kohärentes Miteinander,  das erfordert,  dass Geschehen
 
zu etwas gut  und  miteinander verträglich sind,
 
um  dauerhaft  zu bleiben.
 
Dies ist das GrundGesetz des Universums,  dass wir
 
beachten müssen,  wenn wir  dauerhaft  bleiben wollen.
 
Lammerts  Aussage,  dass BVG mache so  "Politik", 
 
erkennt die Problemstellung nicht:
 
Entschieden werden muss,
 
WER  über die Grundsätze entscheiden muss,
 
die  noch nicht im Grundgesetz enthalten sind.
 
Siebenhundert Bürger,  die von politisch unmündigen Bürgern
 
- nach viel Lobbyarbeit im Vorfeld der Wahlen -  in das Parlament
 
gewählt worden sind,  können nicht die Kompetenz besitzen,  die
 
erforderlich ist,  um für alle Menschen gerechte Grundsätze des Handelns  und  des Miteinanders  zu entwickeln.
 
Juristen lernen in ihrer Ausbildung nicht nur,  den Sinn,  das
 
WOZU  der Rechtsgrundsätze,  anzuwenden,  sondern  auch
 
sie  fortzuentwickeln,  zu übertragen  auf neue Situationen.
 
Die Juristen,  die bisher für das Amt eines Verfassungsrichters
 
vorgeschlagen  und  in das Amt gewählt worden sind,  wurden
 
wegen ihrer Lebenserfahrung  und  ihrer fachlichen Qualifikation
 
in ihr Amt gehoben  mit einer ZweidrittelMehrheit des Parlaments.
 

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